Impressum
Betreiber und Verantwortlicher dieser Seite:
Anton Stöger GmbH
Salzburger Straße 20
A-5142 Eggelsberg
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Alle Rechte vorbehalten
Design: Gerlinde Seidl
Verkaufs-,
Liefer- und Zahlungsbedingungen
1. Angebote:
Unsere Angebote
sind hinsichtlich Preis, Menge, Lieferfrist und Liefermöglichkeiten
freibleibend, solange sie nicht ausdrücklich durch uns als
verbindlich gekennzeichnet wurden. Aufträge werden erst dann
wirksam, wenn sie von uns schriftlich akzeptiert wurden.
Abweichungen von unseren Verkaufsbedingungen, insbesondere
Einkaufsbedingungen des Käufers, werden von uns nur dann akzeptiert
wurden. Etwaige an uns gesendete Einkaufsbedingungen werden von uns
nicht akzeptiert.
2. Auftragsbestätigung:
Für die
beiderseitigen vertraglichen Verpflichtungen ist ausschließlich
unsere schriftliche Auftragsbestätigung bzw. Auftragsannahme
maßgeblich. Mündliche Nebenabreden wurden nicht getroffen, außer sie
werden von uns schriftlich bestätigt. Sollte wieder Erwarten eine
vereinbarte Bedingung richtig sein, so berührt dies die Gültigkeit
der übrigen Bedingungen nicht (salvatorische Klausel).
3. Preise:
Unsere Preise
verstehen sich ohne jedweden Abzug. Zuzüglich zum Nettopreis tritt
die Mehrwertsteuer in der jeweils geltenden gesetzlichen Höhe. Der
Käufer ist nicht berechtigt, einen Skontoabzug vorzunehmen, außer
ein derartiger Abzug wird von uns ausdrücklich schriftlich
eingeräumt. Die Einräumung des Skontos ist hinfällig, wenn der
Käufer mit der Zahlungsfrist in Verzug kommt. Maßgeblich für eine
allfällige Skontogewährung ist, dass die Zahlung innerhalb der
gewährten Skontofrist vom Käufer getätigt wird. Bei einem
Zahlungsverzug ist jede Skontoeinräumung hinfällig.
4. Lieferung:
Unsere
Lieferungen erfolgen ab Fabrik bzw. bei Bahn- und Postversand frei
Abgangstation auf Rechnung und Gefahr des Käufers. Mit Übergabe an
den Transporteur durch uns geht die Transportgefahr auf den Käufer
über. Dieser ist verpflichtet, allfällige Transportschäden beim
Transporteur direkt gelten zu machen.
5. Zahlungsbedingungen:
Die Zahlung hat
entweder in bar oder mittels Bank- bzw. Postschecküberweisung zu
erfolgen. Schecks werden unter Vorbehalt des Einganges
gutgeschrieben. Postgebühren, Überweisungs- und Versicherungsspesen
hat der Käufer zu tragen.
Bei einer Zahlung
nach Fälligkeit werden Verzugszinsen in Höhe von 4% über der
jeweiligen Sekundärrenditmarke in Österreich verrechnet. Nach
Umstellung den Euro werden Verzugszinsen von 4% über der
Sekundärrenditmarke der Europäischen Zentralbank (Frankfurt)
verrechnet. Wir sind berechtigt, eingehende Zahlungen stets zur
Begleichung der ältesten Schuld zuzüglich der diesbezüglich
auferlaufenen Verzugszinsen und Gerichtskosten zu verwenden. Vor der
vollständigen Bezahlung fälliger Rechnungsbeträge, Verzugszinsen,
Diskontspesen und Gerichtskosten sind wir zu keinen weiteren
Lieferungen verpflichtet.
Eine Aufrechnung
aus Gegenforderungen jedweder Art, die der Käufer behauptet, ist
unzulässig und uns gegenüber unwirksam. Nach Eintritt der Fälligkeit
sind wir berechtigt, ohne außergerichtliche Mahnung die Klage bei
Gericht einzubringen.
6. Mängelrügen:
Mängelrügen des
Käufers können nur dann berücksichtigt werden, wenn sie uns
gegenüber unverzüglich nach Empfang und vor der Verarbeitung bzw.
Verbrauch der Ware geltend gemacht werden. Werden solche Mängelrügen
uns gegenüber nicht spätestens in der Frist von acht Tagen nach
Einlangen der Ware schriftlich geltend gemacht, sind diese
Mängelrügen verfristet. Es ist Aufgabe des Käufers, die
Brauchbarkeit unserer Produkte sofort nach Einlangen auf ihre
Eignung für die beabsichtigte Weiterverwendung zu überprüfen. Kommt
der Käufer dieser Verpflichtung nicht nach, ist unsere Haftung für
Mängelfolgeschäden ausdrücklich ausgeschlossen. Gleiches gilt für
eine allfällige Produkthaftung unsererseits.
Weist der Käufer
einen Schaden nach, der durch Qualitätsmängel der von uns
gelieferten Ware entstanden ist, so gilt, falls das Gesetz nichts
anderes zwingend vorschreibt, unsere Haftung nur bis zu Höchstbetrag
des zu vergütenden Schadens bzw. des auf die verbrauchte Menge
entfallenden Kaufpreises. nach Beginn der Verarbeitung unserer Ware
durch den Käufer ist jedwede Produkthaftung unsererseits
ausgeschlossen. Bei Transportschäden, unsachgemäßer Behandlung oder
Verarbeitung unserer Produkte durch den Käufer sind jedwede
diesbezügliche Ansprüche gegen uns ausgeschlossen. Die Erhebung
einer Mängelrüge durch den Käufer entbindet diesen nicht von der
Zahlungsverpflichtung gemäß Punkt 5.
7. Rücktritte:
Sollte bis zum
Ablauf der Bezugsfrist der Käufer die gekaufte Menge nicht abgerufen
oder eine frühere Lieferung im Sinne des Punktes 5 nicht vollständig
bezahlt haben, so können wir jederzeit bezüglich der nicht
abgerufenen Menge ohne Setzung einer Nachfrist vom Vertrag
zurücktreten und die Unsicherheitseinrede erheben. Höhere Gewalt
berechtigt uns, die Lieferung um die Dauer der Behinderung
hinauszuschieben oder vom Vertrag ganz oder teilweise
zurückzutreten. Insbesondere gelten Kriegszustand, Streiks,
Arbeitsmangel, Brandschäden, Überschwemmung, Verkehrsstörungen,
unzureichende Gestellung von Eisenbahnwagen oder ähnlich Fälle als
höhere Gewalt und befreien uns für die Dauer der Störung von der
Lieferpflicht.
8. Stornierung:
Wird eine
aufrechte Bestellung vom Käufer storniert, so sind wir berechtigt,
den erlittenen Schaden und entgangenen Gewinn geltend zu machen.
Ohne entsprechenden Nachweis sind wir jedenfalls berechtigt, 15 %
Stornogebühr vom Käufer, berechnet vom Bruttofakturenwert, zu
fordern. Diese Stornogebühr (Konventionalstrafe) unterliegt nicht
der richterlichen Mäßigung.
9.
Eigentumsvorbehalt:
Unsere Waren
gehen erst dann in das Eigentum des Käufers über, wenn dieser den
gesamten Kaufpreis für die gelieferte Ware einschließlich
Nebengebühren wie Zinsen, Mahnspesen oder Gerichtskosten vollständig
geleistet hat. bis zur vollständigen Bezahlung ist der Käufer nicht
berechtigt, Verpfändungen gelieferter Ware oder deren Übereignung
zur Sicherheit vorzunehmen. Sollten unsere gelieferten Waren von
dritten Personen gepfändet werden, ist der Käufer verpflichtet, uns
dies unverzüglich mitzuteilen, damit die gepfändeten Waren exzidiert
werden können.
Unser
Eigentumsvorbehalt erstreckt sich auch auf die durch die
Verarbeitung unserer Produkte entstehenden Erzeugnisse (verlängerter
Eigentumsvorbehalt). Bei Verarbeitung, Verbindung oder Vermischung
unserer gelieferten Waren mit anderem Material erwerben wir
Miteigentum an dem dadurch entstehenden Erzeugnis im Verhältnis des
Wertes unserer Ware zu dem Wert allfälliger anderer enthaltener
Materialien. Der Käufer gilt in diesem Fall als Verwahrer. Alle
Forderungen aus dem Verkauf von Waren, and denen uns Eigentumsrechte
jedweder Art zustehen, tritt der Käufer schon jetzt, uns ab. Der
Käufer ist auf unser Verlangen hin verpflichtet, Namen und
Anschriften seiner Abnehmer sowie den Bestand und die Höhe der aus
dem Weiterverkauf resultierenden Forderungen bekanntzugeben, sowie
seinen in Betracht kommenden Abnehmern die Forderungsabtretung
mitzuteilen.
Übersteigt der
Wert der Sicherheiten unsere Forderungen um mehr als 25 %, so sind
wir auf Verlangen des Käufers zur Freigabe der Waren berechtigt aber
nicht berechtigt, uns Zutritt zu unserer Ware samt den damit
hergestellten Erzeugnissen zu verschaffen sowie Einsicht in die
Bücher des Käufers zu nehmen. Soweit dies möglich ist, müssen uns
alle Auskünfte erteilt werden, die für die Geltendmachung von
Aussonderungsrechten im Insolvenzfall von Belang sind.
Für den Fall der
Insolvenz des Käufers sind wir jedenfalls berechtigt, die
Vorbehaltsware mit Wirkung der Eröffnung des Insolvenzverfahrens zur
Sicherung unserer Ansprüche in unsere Verwahrung zu übernehmen,
soweit dies gesetzlich zulässig ist. Der Käufer hat uns über unser
Verlangen hin laufende Aufzeichnungen über den Bestand, die
Verarbeitung und den Verkauf unserer Ware derart zu übergeben, dass
unsere Rechte aus dem (verlängerten) Eigentumsvorbehalt
gewährleistet sind.
Sollte über das
Vermögen des Käufers ein Insolvenzverfahren eröffnet werden oder ein
solches Verfahren mangels kostendeckenden Vermögens vom
Insolvenzgericht abgewiesen werden, sind wir berechtigt, mit
sofortiger Wirkung vom Vertrag zurückzutreten.
10.
Erfüllungsort/Gerichtsstand
Erfüllungsort für
alle Leistungen der Vertragspartner ist 5142 Eggelsberg, Österreich.
Der Auftraggeber und der Auftragnehmer vereinbaren im Sinne des
Artikels 23 EuGVVO für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag oder
der Anbahnung dieses Vertrages heraus die Zuständigkeit des
Bezirksgerichtes A-5230 Mattighofen bzw. A-4910 Ried im Innkreis.
Die Anwendung des österreichischen Rechtes wird ausdrücklich
vereinbart, die Anwendung des UN-Kaufrechtes ausdrücklich
ausgeschlossen.
11.
EDV-Verarbeitung:
Der Käufer nimmt
zur Kenntnis, dass seine Daten von uns mit EDV bearbeitet werden und
seine Daten übernommen werden. Wir verpflichten uns aber, diese
Daten nicht an unbefugte Dritte weiterzugeben.
12. Schriftform:
Jedwede
Abweichung von vorstehenden Bedingungen bedürfen zur Rechtsgültigkeit
der Schriftform. Obige Bedingungen werden vom Käufer durch Abgabe
einer Bestellung ausdrücklich anerkannt.
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